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   LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10   

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LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10 (https://dejure.org/2011,81221)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 11.11.2011 - 1 O 51/10 (https://dejure.org/2011,81221)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 11. November 2011 - 1 O 51/10 (https://dejure.org/2011,81221)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Dortmund, 08.06.2011 - 1 O 172/09

    Anspruch aufgrund Aufklärungspflichtverletzungen aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m.

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10
    Mit diesem Verfahren, Az. 1 O 192/09, wurden zwei weitere vor dem Landgericht anhängige Verfahren erledigt, ein weiteres der Erbengemeinschaft T., Az. 1 O 209/09, und eines der Frau L. T. persönlich gegen den Beklagten, Az. 1 O 172/09.

    Schließlich wird auf den Inhalt der beigezogenen Akten Landgericht Bielefeld, Az. 1 O 172/09, 1 O 192/09 und 1 O 209/09, die Gegenstand der mündlichen Verhandlungen waren, verwiesen.

    Denn hinsichtlich des LKWs verlangte die Klägerin in dem Verfahren 1 O 172/09 unter Berufung auf ihr Eigentumsrecht (nicht eines der Erbengemeinschaft) die Herausgabe von dem Beklagten.

  • BGH, 23.10.2006 - II ZR 192/05

    Auseinandersetzung einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10
    Grundsätzlich wird der Anspruch erst mit Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz hinsichtlich des abschließenden Saldos fällig und einklagbar, vgl. BGH NJW 95, 188 - zitiert bei juris Rz. 5; NJW-RR 07, 245 - zitiert bei juris Rz. 8. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass durch die Klage das Ergebnis der Auseinandersetzung in zulässiger Weise vorweggenommen und dadurch ein weiteres Auseinandersetzungsverfahren vermieden wird, so wenn kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist.

    Streitpunkt über die Richtigkeit der Schlussrechnung sind in dem Prozess zu klären, BGH NJW-RR 07, 245 - zitiert bei juris Rz. 10.

  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10
    Grundsätzlich wird der Anspruch erst mit Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz hinsichtlich des abschließenden Saldos fällig und einklagbar, vgl. BGH NJW 95, 188 - zitiert bei juris Rz. 5; NJW-RR 07, 245 - zitiert bei juris Rz. 8. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass durch die Klage das Ergebnis der Auseinandersetzung in zulässiger Weise vorweggenommen und dadurch ein weiteres Auseinandersetzungsverfahren vermieden wird, so wenn kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist.
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 360/97

    Auslegung eines Beratervertrages

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10
    Er richtet sich grundsätzlich gegen die Gesellschaft, kann aber bei einer "2-Mann-Gesellschaft", vgl. BGH NJW 99, 1180 - zitiert bei juris Rz. 19, oder, wenn keine Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, selbst bei noch bestehenden Gesellschaftsverbindlichkeiten, vgl. BGH NJW-RR 06, 468 -zitiert bei juris Rz. 11, unmittelbar beim ausgleichpflichtigen Gesellschafter eingeklagt werden.
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 17/04

    Zulässigkeit der unmittelbaren Geltendmachung von Ansprüchen unter

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10
    Er richtet sich grundsätzlich gegen die Gesellschaft, kann aber bei einer "2-Mann-Gesellschaft", vgl. BGH NJW 99, 1180 - zitiert bei juris Rz. 19, oder, wenn keine Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, selbst bei noch bestehenden Gesellschaftsverbindlichkeiten, vgl. BGH NJW-RR 06, 468 -zitiert bei juris Rz. 11, unmittelbar beim ausgleichpflichtigen Gesellschafter eingeklagt werden.
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